Aktuelle Informationen des Landesverbandes

 

 Hinweise zur Bearbeitung der Verbandspost

In den letzten Wochen kommt es immer wieder zu Rückfragen, warum die Bearbeitung der Anträge auf Verbandsbescheinigungen jetzt über eine Woche dauert.

Der Postweg ihrer Verbandspost ist:

 

EINGANG IN DER GESCHÄFTSTELLE >> REGISTRIERUNG >> ZUORDNUNG ZUM SACHBEARBEITER >>VERSAND >> BEARBEITUNG >> RÜCKSENDUNG AN DEN ANTRAGSTELLER

 

 

Nach Rücksprache mit den Zustellern, haben sich die Zustellzeiten DEUTLICH verlängert.

Wir haben intern Zustellzeiten von bis zu 8 Tagen erfahren.

 

 

Bitte nehmen sie erst nach 14 Tagen mit uns Kontakt auf, wenn sie keine Nachricht vom LV4 erhalten haben!!

 

 

Nochmals: Was wir nicht bekommen, können wir auch nicht bearbeiten

 

 

 

 

Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke

Die waffenrechtlichen Behörden informieren derzeit alle Waffenbesitzer über die aktuellen Aufbewahrungsvorschriften der Tresorschlüssel für Waffenschränke. Grundlage ist das Urteil des OVG NRW vom 30.08.23 (Az: 20 A 2384/20).

Der Landesverband 4 weist darauf hin, dass alle Anfragen in dieser Angelegenheit an ihre zuständige waffenrechtliche Behörde zu stellen sind.

Lesen sie hierzu auch den Newsletter vom Februar 2024 des BDS Bundesverbandes

 

Hinweise zur Prüfung von Überkontingentwaffen gem. § 14 Abs. 5 durch die Behörde

 

Wichtiger Hinweis zur Bedürfnisprüfung gem § 14 Abs. 4 WaffG ab 2026