Regelungen des Landesverbandes 4 NRW

zur

Anerkennung von Vereinsmeisterschaften

 

Stand: 30.11.2023

Der Landesverband 4 gibt seinen angeschlossenen Vereinen die Möglichkeit, seine jährlichen Vereinsmeisterschaften als anerkannten Wettkampf anzumelden.

Hierzu tritt folgende Regelung in Kraft.

1.

Die anerkannten Vereinsmeisterschaften können nur für Mitglieder des ausrichtenden Vereines zugänglich gemacht werrden. Es spricht aber auch nichts dagegen, wenn sie auch "offen" ausgeschrieben werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den Vereinen.

2.

Die Anerkennung ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail an den Landesverbandes 4, oder einem von ihm Beauftragten, zu beantragen.

3.

Zur Anerkennung ist eine vollständige Ausschreibung einzureichen, aus der insbesondere auch der Name des veranstaltenden Vereins und der verantwortlichen Person ersichtlich sein muss. (Beispiel Ausschreibung VM)

4.

Die Veranstaltung muss nach den Regeln des aktuellen BDS-Sporthandbuches durchgeführt werden.

5.

Auf das Vorliegen des Versicherungsschutzes ist zu achten. (BDS Ausweis mit gültiger Versicherungsmarke für Mitglieder ist obligatorisch).

6.

Der geschäftsführende Vorstand, oder ein von ihm Beauftragter hat das Recht, vor Ort die Ordnungsmäßigkeit des Ablaufs der Veranstaltung zu prüfen. Hierzu wird ihm ein Betretungsrecht des Veranstaltungsortes eingeräumt.

7.

Die Anerkennung hat zur Folge, dass die ausgestellten Urkunden für die Beantragung einer Verbandsbescheinigung zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis vom Verband anerkannt werden. Sie gelten ausschließlich für die Beantragung der 3. Kurzwaffe und 4. Selbstladelangwaffe.

8.

Mit der Veröffentlichung auf der BDS LV4-NRW Homepage ist die Anerkennung erteilt.

9.

Die Ergebnislisten sind durch den ausrichtenden Verein innerhalb 1 Woche an den LV4 zu schicken. Sie werden anschließend auf der Homepage des Landesverbandes 4 NRW veröffentlicht. Erst dann wird der Wettkampf bei Anträgen einer Verbandsbescheinigung berücksichtigt.

10.

Die Anerkennung dieses Wettkampfes ist derzeit kostenfrei.

 

Horst-Ingo Sebode

Präsident

Landesverband 4 NRW