Aktuelle Informationen des Landesverbandes
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Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke Die waffenrechtlichen Behörden informieren derzeit alle Waffenbesitzer über die aktuellen Aufbewahrungsvorschriften der Tresorschlüssel für Waffenschränke. Grundlage ist das Urteil des OVG NRW vom 30.08.23 (Az: 20 A 2384/20). Der Landesverband 4 weist darauf hin, dass alle Anfragen in dieser Angelegenheit an ihre zuständige waffenrechtliche Behörde zu stellen sind. Lesen sie hierzu auch den Newsletter vom Februar 2024 des BDS Bundesverbandes |
Hinweise zur Bearbeitung der Verbandspost In den letzten Wochen kommt es immer wieder zu Rückfragen, warum die Bearbeitung der Anträge auf Verbandsbescheinigungen jetzt über eine Woche dauert. Der Postweg ihrer Verbandspost ist: EINGANG IN DER GESCHÄFTSTELLE >> REGISTRIERUNG >> ZUORDNUNG ZUM SACHBEARBEITER >>VERSAND >> BEARBEITUNG >> RÜCKSENDUNG AN DEN ANTRAGSTELLER Da die Post offensichtlich zur Zeit Zustellungsprobleme hat, kommt es zu massiven Verzögerungen. Kurz gesagt: Was wir nicht bekommen, können wir auch nicht bearbeiten |
Hinweise zur Prüfung von Überkontingentwaffen gem. § 14 Abs. 5 durch die Behörde |
Wichtiger Hinweis zur Bedürfnisprüfung gem § 14 Abs. 4 WaffG ab 2026 |