Hinweis zu Formularen zur Beantragung einer Verbandsbescheinigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Anträgen auf Ausstellung einer Verbandsbescheinigung zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellten wir in der letzten Zeit mehrfach fest, dass zum Teil sehr alte Antragsformulare verwendet wurden. Die Verwendung dieser Formulare entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage.

Die aktuellen Vordrucke stehen ihnen bereits seit 2 Jahren auf unserer Homepage unter „Waffenrecht“ zur Verfügung.

Der Verband muss mit den neuen Bezeichnungen, die im "Nationalen Waffenregister" verwendet werden, arbeiten. Diese Begriffe haben wir für sie bereits in den Auswahlmenüs der Antragsformulare hinterlegt. Zusätzlich sind die Formulare an die seit 17.11.2014 genehmigte Sportordnung angepasst.

Damit es nicht zu unnötigen Missverständnissen und Nachfragen durch den Verband kommt, werden die Vereine und Antragsteller gebeten die Formulare direkt am PC auszufüllen. Dann ist auch die Lesbarkeit ihres Antrages garantiert.

Ab sofort werden Anträge mit alten Antragsformularen nicht mehr akzeptiert, sondern an den Antragsteller zurückgeschickt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Ingo Sebode

Präsident LV 4 NRW