Disziplin Dienstsportpistole und -revolver
Dienstsportpistole und revolver >> (1) Im Sportprogramm des BDS ist die Disziplin "Dienstsportpistole und -revolver 1" seit vielen Jahren eine feste Größe. Hier sind laut Regelwerk nur ganz bestimmte Waffen zugelassen, die im Anhang 2 im "Kommentar zum Sporthandbuch" gelistet sind. Hier befinden sich auch die Zulassungsvoraussetzungen für diese Disziplin
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Dienstsportpistole und revolver >> (2) Mit Zulassung vom neuen Sporthandbuch Kurzwaffe am 22.09.2025 wurde die Disziplin "Dienstsportpistole und -revolver 2" eingeführt. Zugelassene Disziplinen:
Hier sind laut Regelwerk nur ganz bestimmte Waffen zugelassen, die im Anhang 3 im "Kommentar zum Sporthandbuch" gelistet sind. Technische Details für zugelassene Waffen finden sie im SHB Kurzwaffe >> K 2.01.2
Dienstsportpistole und -revolver 2 auf einen Blick
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