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                 1. 
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				Die anerkannten Vereinsmeisterschaften können nur für Mitglieder 
				des ausrichtenden Vereines zugänglich gemacht werrden. Es 
				spricht aber auch nichts dagegen, wenn sie auch "offen" 
				ausgeschrieben werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den 
				Vereinen. 
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                 2. 
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				Die Anerkennung ist mindestens 14 Tage vor Beginn der 
				Veranstaltung per 
				  
				
				E-Mail 
				an den Landesverbandes 4, oder einem von ihm Beauftragten, 
				zu beantragen. 
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                 3.  | 
              
                 
				Zur Anerkennung ist eine vollständige Ausschreibung 
				einzureichen, aus der insbesondere auch der Name des 
				veranstaltenden Vereins und der verantwortlichen Person 
				ersichtlich sein muss.
				(Beispiel Ausschreibung VM) 
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                 4. 
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                 Die Veranstaltung muss nach den Regeln des aktuellen 
				BDS-Sporthandbuches durchgeführt werden. 
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                5. | 
              
                 Auf das Vorliegen des Versicherungsschutzes ist zu achten. (BDS 
				Ausweis mit gültiger Versicherungsmarke für Mitglieder ist 
				obligatorisch). 
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				6. 
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				Der geschäftsführende Vorstand, oder ein von ihm Beauftragter hat 
				das Recht, vor Ort die Ordnungsmäßigkeit des Ablaufs der 
				Veranstaltung zu prüfen. Hierzu wird ihm ein Betretungsrecht des 
				Veranstaltungsortes eingeräumt. 
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				7. 
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				Die Anerkennung hat zur Folge, dass die ausgestellten Urkunden 
				für die Beantragung einer Verbandsbescheinigung zur Erlangung 
				einer waffenrechtlichen Erlaubnis vom Verband anerkannt werden. 
				Sie gelten ausschließlich
				für die Beantragung der 3. Kurzwaffe und 4. 
				Selbstladelangwaffe. 
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				8. 
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				Mit der Veröffentlichung auf der BDS LV4-NRW Homepage ist die 
				Anerkennung erteilt. 
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				9. 
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				Die Ergebnislisten sind durch den ausrichtenden Verein innerhalb 
				1 Woche an den LV4 zu schicken. Sie werden anschließend auf der 
				Homepage des Landesverbandes 4 NRW veröffentlicht. 
				Erst dann wird der Wettkampf bei Anträgen einer 
				Verbandsbescheinigung berücksichtigt. 
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				10. 
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				Die Anerkennung ist kostenfrei. 
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				Horst-Ingo Sebode 
				
				Präsident 
				
				Landesverband 4 NRW 
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