Mitgliedsbescheinigung durch den Schießsportverein

 

 

 

4. Mitgliedsbescheinigung durch den Schießsportverein, wenn seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die WBK, oder einer Munitionserwerbserlaubnis 10 Jahre vergangen sind.

 

 

 

Derzeitige rechtliche Situation:

§14 Abs. 4 Satz 3 sagt:

Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

Arbeitshilfen für die Vereine

 

 Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein

 ( Vorlage ist ohne Passwort geschützt)

 

 Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein

 ( Texte in der Vorlage sind überschreibbar)