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Überweisungen an den Landesverband 4 Seit dem 09. Oktober 2025 gilt eine
neue EU-weite Regel: Banken müssen prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Damit sollen Überweisungen sicherer und Betrug erschwert werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher
bedeutet das mehr Schutz, aber auch mehr Aufmerksamkeit bei
Unstimmigkeiten. Wichtig!!: Wenn sie eine Überweisung trotz Warnhinweis ausführen, trägt nicht die Bank das Risiko, sondern sie selbst. Die Haftung
der Bank greift nur, wenn der Abgleich erfolgreich war und der
Name mit der IBAN übereinstimmt.
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