Überweisungen an den Landesverband 4

 Seit dem 09. Oktober 2025 gilt eine neue EU-weite Regel:

 Banken müssen prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Damit sollen Überweisungen sicherer und Betrug erschwert werden.

 Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Schutz, aber auch mehr Aufmerksamkeit bei Unstimmigkeiten.

 Wichtig!!:

 Wenn sie eine Überweisung trotz Warnhinweis ausführen, trägt nicht die Bank das Risiko, sondern sie selbst.

 Die Haftung der Bank greift nur, wenn der Abgleich erfolgreich war und der Name mit der IBAN übereinstimmt.

 

Für Überweisungen an den Landesverband 4 sind die folgenden Daten zu verwenden.

Zahlungsempfänger:

LANDESVERBAND 4 NRW

oder

LV 4 NRW

oder

LANDESVERBAND 4 FÜR SPORTL. GROßKALIBERSCHIEßEN IN NRW

IBAN:

DE55 3625 0000 0365 0070 04