Informationen zu Bedürfnisprüfungen ab 1. Januar 2026
Bevor sie ihre Unterlagen zusammenstellen, lesen sie das Anschreiben ihrer Behörde genau durch, um festzustellen, welcher Überprüfung sie unterliegen.
(nur weiße Schriften sind verlinkt)
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Übersicht: |
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Informationen zur Überprüfung gem. § 14 Abs. 4 WaffG (Grundkontingent, Trainingsnachweise) |
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Informationen zur Überprüfung gem. § 14 Abs. 5 WaffG (Überkontingentwaffen, Wettkampfnachweise) |
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Verschiedene Antragsmöglichkeiten an den Landesverband
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Mitgliedsbescheinigung durch den Schießsportverein
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