Informationen zu Bedürfnisprüfungen ab 1. Januar 2026

 

Bevor sie ihre Unterlagen zusammenstellen, lesen sie das Anschreiben ihrer Behörde genau durch, um festzustellen, welcher Überprüfung sie unterliegen.

(nur weiße Schriften sind verlinkt)

Übersicht:

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 Informationen zur Überprüfung gem. § 14 Abs. 4 WaffG (Grundkontingent, Trainingsnachweise)

  1. Informationen zur Überprüfung nach § 14 Abs. 4 WaffG

  2. FAQ zu diesem Thema

  3. Beispiel für einen Schießnachweis

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 Informationen zur Überprüfung gem. § 14 Abs. 5 WaffG (Überkontingentwaffen, Wettkampfnachweise)

  1. Informationen zur Überprüfung nach § 14 Abs. 5 WaffG

  2. FAQ zu diesem Thema

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  Verschiedene Antragsmöglichkeiten an den Landesverband

  1. Möglichkeit 1: Antrag durch den Verein auf alleinige Ausstellung einer Bescheinigung nach §14 Abs. 4 (Grundkontingent)

  2. Möglichkeit 2: Antrag allein durch den Schützen auf alleinige Ausstellung einer Bescheinigung nach §14 Abs. 4 (Grundkontingent)

  3. Möglichkeit 3: Antrag allein durch den Schützen auf die alleinige Ausstellung einer Bescheinigung nach §14 Abs.5 (Überkontingent)

  4. Möglichkeit 4: Antrag allein durch den Schützen auf die Ausstellung von Bescheinigungen nach §14 Abs.4+5 (Grundkontingent und Überkontingent)

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  Mitgliedsbescheinigung durch den Schießsportverein

  1. Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein (Word Format)

  2. Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein (PDF-Format)

 

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  Arbeitshilfen für die Vereine

  1. Merkblatt für die Antragstellung von Bedürfnisbescheinigungen

  2. Webseite als Druckversion

  3. Ausfüllhilfe

  4. Muster Schießnachweis

  5. Übersicht Schießnachweis gem. WaffG

  6. Schematische Darstellung der Überprüfung

  7. Adressen der waffenrechtlichen Behörden in NRW